Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich bei dem Standesamt anmelden, an dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Eheschließung kann in Melsungen geschlossen werden oder bei einem anderen Standesamt in Deutschland.
Falls die Eheschließung in Melsungen – Rathaus oder Dienstleistungszentrum – stattfinden soll, dann setzen Sie sich telefonisch mit dem Standesamt Melsungen in Verbindung. Es wird dann gemeinsam der Tag für die Eheschließung festgelegt.
Für die Anmeldung zur Eheschließung benötigen wir folgende Unterlagen, wenn Sie ledig sind und noch nie verheiratet waren:
Bundespersonalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes Ihres Wohnortes
beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister (keine Geburts- oder Abstammungsurkunde!!); erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes
falls Sie im Ausland geboren wurden, eine Geburtsurkunde mit Übersetzung oder eine mehrsprachige Geburtsurkunde
falls gemeinsame Kinder vorhanden sind, davon die jeweiligen Geburtsurkunden
Für die Anmeldung zur Eheschließung benötigen wir folgende Unterlagen, wenn Sie geschieden oder verwitwet sind:
Bundespersonalausweis oder Reisepass
Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes Ihres Wohnortes
beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtenregister (keine Geburts- oder Abstammungsurkunde!!); erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes
falls Sie im Ausland geboren wurden, eine Geburtsurkunde mit Übersetzung oder eine mehrsprachige Geburtsurkunde
falls gemeinsame Kinder vorhanden sind, davon die jeweiligen Geburtsurkunden
beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister Ihrer letzten Ehe; erhältlich vom Standesamt des Eheschließungsortes
falls Sie mehr als einmal verheiratet gewesen sind, dann benötigen wir die rechtskräftigen Scheidungsurteile aller Vorehen
In folgenden Fällen empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen:
eine/r der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
eine/r der Verlobten bereits im Ausland eine Ehe geschlossen hat
eine/r der Verlobten bereits im Ausland geschieden wurde
eine Ehe im Ausland geschlossen werden soll (Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses)