Erteilung von Parkausweisen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde.
Für einen Schwerbehindertenparkausweis benötigte Dokumente:- Personalausweis- Ausweis mit dem Merkmal „aG“ oder „BI“- Lichtbild.
Den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Parken für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde (§ 46 StVO) können Sie hier herunterladen.