Ihnen wurde an Ihrem Grundeigentum ein Wildschaden zugefügt? Wir bitten Sie, uns den Wildschaden innerhalb einer Woche zu melden.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Diesen möglichen Anspruch prüfen wir gerne für Sie. Dabei wirken wir auf eine einvernehmliche Regelung zwischen allen Beteiligten hin. Ist eine Einigung nicht möglich, erlassen wir einen Vorbescheid. Danach besteht für Sie die Möglichkeit der Klage vor dem zuständigen Amtsgericht.