Das Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger und Bürgerinnen, die wegen ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten. Die gesetzlichen Regelungen über die Gewährung von Wohngeld (Wohngeldgesetz – WoGG – und andere) gelten als besondere Teile des Sozialgesetzbuches.
Anträge für den Bezug von Wohngeld erhalten Sie im Melsunger Bürgerbüro. Zuständig für die Erteilung des Wohngeldes ist die Wohngeldstelle in Homberg (Efze).