Das Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger und Bürgerinnen, die wegen ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten. Die gesetzlichen Regelungen über die Gewährung von Wohngeld (Wohngeldgesetz – WoGG – und andere) gelten als besondere Teile des Sozialgesetzbuches.
Wohngeldanträge werden in Papierform nicht mehr herausgegeben, die Antragstellung soll online erfolgen. Unter dem untenstehenden Link der Wohngeldbehörde des Schwalm-Eder-Kreises können Sie einen Antrag auf Wohngeld stellen:
https://www.schwalm-eder-kreis.de/Aemter/50-5-Wohngeldbehoerde.html
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Stelle:
05681/775-4988