Bei Verlust oder Diebstahl der amtlichen Kennzeichenschilder benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugschein (ZB I)
- Fahrzeugbrief (ZB II)
- Aktuelle HU-Bescheinigung
- Bei Diebstahl oder Verlust die Anzeige der Polizei
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung oder gültiger eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
- Bei Vertretung durch Dritte eine schriftliche Vollmacht und das jeweilige Ausweisdokument des Fahrzeughalters; der Bevollmächtigte muss sich ebenfalls mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können
Formulare für die Zulassung, den Link zu unserer Online-Terminvereinbarung und unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.