Soziale Wohnraumförderung: Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Soziale Wohnraumförderung: Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Auch im Jahr 2023 stehen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum wieder Landesmittel zur Verfügung. „Die Förderung des selbstbestimmten Wohnens ist für Menschen mit Behinderungen sehr wichtig. Durch entsprechende bauliche Veränderungen wird die Lebens- und Wohnqualität erhöht und ermöglicht, dass so lange wie möglich die eigenen vier Wände im gewohnten Umfeld bewohnt werden können“, erklärt Landrat Winfried Becker.
Schmale Zugänge, Treppen oder Schwellen, nicht ausreichende Bewegungsfläche in der Wohnung, enge Türdurchgänge, problematische Badgestaltungen und vieles mehr, lassen sich durch bauliche Maßnahmen anpassen. „Hier bieten die Fördermittel und die individuelle Beratung der Wirtschaftsförderung und des Pflegestützpunktes des Schwalm-Eder-Kreises eine gute Unterstützung“, so Tatjana Grau-Becker, Fachbereichsleiterin der Wirtschaftsförderung.
Die Förderhöhe ist je nach Art und Umfang auf den Einzelfall zu berechnen. Weitere Informationen gibt es bei der Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises, Judith S. Fuchs, Tel. 05681/775-482. Antragsunterlagen sind unter www.wibank.de/wibank/behindertengerechter-umbau-von-wohneigentum zu finden.