Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 Hessisches Ladenöffnungsgesetz
Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes wird anlässlich
der zwei im Betreff genannten Märkte die Öffnung der Verkaufsstellen in der Fußgängerzone –
Am Markt, Brückenstraße, Fritzlarer Straße, Rotenburger Straße, Kasseler Straße und
Sparkassenplatz jeweils in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr, freigegeben.
Melsungen, 19.04.2024
Der Magistrat
der Stadt Melsungen
IV/2 Sa 13-42-01
Boucsein
Bürgermeister