Wahl zum Europäischen Parlament
statt.
Die Wahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Wahl- Bezeichnung Lage des Wahlraumes
bezirks-Nr. des Wahlbezirkes
0001 Stadtbücherei Mühlenstraße 8
0002 Schloth-Schule Schloth 21
0003 Harnings Mühle Huberg 4
0004 Bahnhofsgebäude Bahnhofstraße 2
0005 Dietrich-Bonhoeffer-Zentrum Franz-Gleim-Straße 52
0006 Radko-Stöckl-Schule Evesham-Allee 4
0007 Gemeinschaftshaus Adelshausen Pfieffestraße 49
0008 Gemeinschaftshaus Günsterode Ohestraße 1
0009 Gemeinschaftshaus Kehrenbach Kehrenbachstraße 81
0010 Gemeinschaftshaus Kirchhof Im Kirchhöfer Grund 64
0011 Gemeinschaftshaus Obermelsungen Zum Roten Rain 3
0012 Gemeinschaftshaus Röhrenfurth Unterdorf 1
0013 Gemeinschaftshaus Schwarzenberg Zur Kroneneiche 2
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 29.04.2024 bis 19.05.2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. |
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Dienstleistungszentrum, Sandstraße 13, Melsungen, zusammen.
Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kenn-wort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder
auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
oder
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf den Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Absatz 4a des Europawahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Melsungen, 22.05.2024
Der Magistrat der Stadt Melsungen
IV/1 – 05-51-10
Boucsein
Bürgermeister