Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
der Flurbereinigung A 44 – Hessisch Lichtenau
In dem Flurbereinigungsverfahren
A 44 – Hessisch Lichtenau – UF 1321 –
lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) – vom 16. März 1976 (BGBI. I
S. 546) in der derzeit geltenden Fassung – in Verbindung mit § 3 Hessisches
Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 02.02.2018 (GVBI. I
S. 426) – in der derzeit geltenden Fassung – die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle
Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden
Grundstücke zum Termin zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft des
Flurbereinigungsverfahrens A 44 – Hessisch Lichtenau am
Dienstag, dem 18.11.2025 um 18:00 Uhr
im Rathaus der Stadt Hessisch Lichtenau
– Großer Sitzungssaal (Erdgeschoss) –
Landgrafenstraße 52, 37235 Hessisch Lichtenau
ein.
Tagesordnung:
Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Die Ladung ist auch über den Link https://hvbg.hessen.de/UF1321 auf der Internetseite der
Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation eingestellt.
Wahlberechtigt sind alle im Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer sowie Erbbauberechtigten oder deren Bevollmächtigte. Jede Teilnehmerin
und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche
Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht
mehrere Personen vertritt, hat er ebenfalls insgesamt nur eine Stimme.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine
mit schriftlicher Vollmacht versehene bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese
Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.
Ein Vollmachtsvordruck ist beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
– Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) sowie in der
Außenstelle Eschwege, Goldbachstraße 12a, 37269 Eschwege erhältlich oder kann
ebenfalls über den o. g. Link abgerufen werden.
Hinweis: Eine bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der
Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person
wahrnehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r
entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person
wahrnehmen.
Wählbar sind auch Personen, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Ebenso können auch
am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu
schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten
Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).
Diese Ladung zum Termin zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft wird in
der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Hessisch Lichtenau sowie den angrenzenden
Gemeinden Berkatal, Meißner, Söhrewald und Helsa sowie den angrenzenden Städten
Großalmerode, Waldkappel, Spangenberg und Melsungen öffentlich bekannt gemacht.
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der
Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Homberg (Efze), den 14.10.2025
Im Auftrag
Brandenstein
Verfahrensleiter