11. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 114 „Hinter dem Schlagweg“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
11. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 114 „Hinter dem Schlagweg“ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat in ihrer Sitzung am 04.12.2019 die Aufstellung der o.a. Bauleitplanung beschlossen. Ziel der Bauleitplanung bildet die Ausweisung eines Wohngebietes in der Gemarkung Melsungen, Flur 26, Flurstücke 47 und 48 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 104/4 (Straße bzw. Feldweg).
Der Planungsbereich befindet sich im Südwesten der Kernstadt und ist wie folgt abgegrenzt:
Der Vorentwurf der Bauleitplanung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 22.08.2022 bis einschließlich 23.09.2022
bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, innerhalb der allgemeinen Dienststunden: (montags, dienstags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Besondere Regelungen auf Grund der gegenwärtigen Corona-Pandemie-Situation:
Zutritt zum Stadtbauamt wird nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung und nur für eine beschränkte Personenzahl (zeitgleich) gewährt. Die telefonische Anmeldung erfolgt unter der Rufnummer 05661 – 708142.
Auf weitergehende Sicherheitsvorkehrungen zum Betreten des Stadtbauamtes wird verwiesen. Bitte informieren Sie sich hierzu auf unserer Internetseite: www.melsungen.de oder telefonisch.
Veröffentlichung im Internet:
Darüber hinaus werden gem. § 4a Abs. 4 BauGB die Planungsunterlagen während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der Stadt Melsungen, www.melsungen.de, veröffentlicht. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse christa.thein@melsungen.de gerichtet werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Melsungen, 04.08.2022
Der M a g i s t r a t
der Stadt Melsungen
III 4 / 61-04-00
gez. Boucsein
Bürgermeister