Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat am 13.09.2022 beschlossen, die Entwürfe (einschließlich Begründung) zur o. g. Bauleitplanung (BPlan Nr. 113 „Röderfeld“ und 10. Änderung des Flächennutzungsplans) zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.
Die Entwürfe des Bebauungsplans Nr. 113 „Röderfeld“ und zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 16.01.2023 bis 17.02.2023 einschließlich
bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, innerhalb der allgemeinen Dienststunden:
(montags, dienstags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern. Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt im Umweltbericht bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
– Schutzgut Boden und Wasser
– Schutzgut Klima und Luft
– Schutzgut Orts- und Landschaftsbild
– Schutzgut Flora und Fauna
– Schutzgut Artenschutz
– Schutzgut Mensch
– Schutzgut Sach- und Kulturgüter
– Ausgleichsmaßnahmen
– Artenschutzrechtliche Einschätzung, Büro Cloos, Spangenberg
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen zu folgenden umweltrelevanten Sachverhalten abgegeben:
Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten und Bodenschutz, Oberirdische Gewässer, Industrielle Abwässer, wassergefährdete Stoffe, Bergbau, Trinkwasserschutzgebiete, Biotopschutz, Artenschutz, naturschutzrechtlicher Ausgleich.
Darüber hinaus werden gem. § 4a Abs. 4 BauGB die Entwurfsunterlagen während des Auslegungszeitraumes auf der Homepage der Stadt Melsungen, www.melsungen.de, veröffentlicht. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse christa.thein@melsungen.de gerichtet werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag auf ein Normenkontrollverfahren nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Melsungen, 02.01.2023
Der Magistrat
der Stadt Melsungen
III 4/61-04-00
gez. Boucsein
Bürgermeister