1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Malsfelder Straße“
Inkraftsetzung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuches (BauGB)
Hiermit wird gem. § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gegeben, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Malsfelder Straße“ von der Stadtverordnetenversammlung am 12.02.2020 gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen worden ist. Die Abgrenzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Malsfelder Straße“ ist aus der beigefügten Skizze ersichtlich.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Malsfelder Straße“ kann einschließlich der Begründung während der Dienststunden im Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, von jedermann eingesehen werden. Erneut Anregungen vorzubringen ist nicht mehr möglich.
Mit Vollendung dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Malsfelder Straße“ der Stadt Melsungen einschließlich Begründung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB eine evtl. Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekannt-machung schriftlich gegenüber der Stadt Melsungen geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Melsungen vorgetragen worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Darüber hinaus wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB in der o.a. Fassung über die Entschädigung von durch Bebauungsplan eintretenden Vermögens-nachteilen, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädi-gungsansprüche, wird hingewiesen.
Melsungen, 20.02.2020
Der M a g i s t r a t
der Stadt Melsungen
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