10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Melsungen und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 113 „Röderfeld“ – Stadtteil Obermelsungen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat in ihrer Sitzung am 23.06.2020 die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie parallel die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 113 „Röderfeld“ im Stadtteil Obermelsungen gefasst. Ziel der Bauleitplanung bildet die Erweiterung eines vorhandenen Mischgebietes.
In der Zeit vom 12.07.2021 bis einschließlich 06.08.2021 wird der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bei der Stadtverwaltung der Stadt Melsungen, Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, innerhalb der allgemeinen Dienststunden: (montags, dienstags und mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) die Möglichkeit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen für die Entwicklung des betreffenden Gebiets sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Zutritt zum Stadtbauamt wird nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung und nur für eine beschränkte Personenzahl (zeitgleich) gewährt. Die telefonische Anmeldung erfolgt unter der Rufnummer 05661 – 708142. Auf weitergehende Sicherheitsvorkehrungen zum Betreten des Stadtbauamtes wird verwiesen. Bitte informieren Sie sich hierzu auf unserer Internetseite: www.melsungen.de oder telefonisch.
Die Dokumente zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung werden zudem während des o. g. Beteiligungszeitraumes auf der Homepage der Stadt Melsungen, www.melsungen.de, veröffentlicht. Anregungen und Hinweise können auch per E-Mail an die Adresse christa.thein@melsungen.de gerichtet werden.