Bauleitplanung der Stadt Melsungen;
Bebauungsplan Nr. 113 „Röderfeld“; Stadtteil Obermelsungen
Hier: Inkraftsetzung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuches (BauGB)
Hiermit wird gem. § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gegeben, dass der Bebauungsplanes Nr. 113 „Röderfeld“ von der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2023 gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen worden ist.
Die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 113 „Röderfeld“ ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplanes Nr. 113 „Röderfeld“ einschließlich dessen Begründung tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan wurde aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Melsungen entwickelt und kann einschließlich der Begründung und der Zusammenfassung der Erklärung während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr, donnerstags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) im Stadtbauamt, Schwarzenberger Weg 93, Zimmer 20, einsehen werden. Über deren Inhalt kann Auskunft verlangt werden.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Melsungen, 25.08.2023
Der M a g i s t r a t
der Stadt Melsungen
III 4 / 61-04-00
gez. Boucsein
Bürgermeister