Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat in der Sitzung am 23.6.2020 die Durchführung des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 1 1 6 „Zum Pfieffrain" beschlossen.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Melsungen ist seit dem 19.03.2011 rechtsverbindlich. Für das Grundstück in der Gemarkung Melsungen, Flur 24, Flurstück 47/46 wurde ein Wohngebiet ausgewiesen.
Auf dem genannten Grundstück befindet sich derzeit eine Halle. Diese soll abgerissen und durch ein Mehrfamilienwohnhaus ersetzt werden.
Um das Vorhaben realisieren zu können, soll nun ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden.