Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Stadt Melsungen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Melsungen und den Strafkammern des Landgerichts Kassel.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat in der Sitzung am 27.06.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Kassel und das Amtsgericht Melsungen gefasst.
Die Vorschlagsliste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
29. Juni 2023 bis 05. Juli 2023
zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:
Rathaus Melsungen, Sekretariat Haupt- und Personalamt, 2. OG,
Am Markt 1, 34212 Melsungen,
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei dem Magistrat der Stadt Melsungen, Am Markt 1, 34212 Melsungen, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Melsungen, 28.06.2023
I/1 Ga/Wen
Der Magistrat
der Stadt Melsungen
gez.
Boucsein
Bürgermeister