Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21. April 2026 folgenden Beschluss gemäß § 26 Kommunalwahlgesetz (KWG) gefasst:
„Gegen die Gültigkeit der in Melsungen am 15.03.2026 durchgeführten Kommunalwahlen und Ausländerbeiratswahl wurden keine Einsprüche eingelegt. Die in § 26 Abs. 1 Ziff. 1 bis 3 KWG genannten Fälle (Nichtwählbarkeit eines Vertreters, Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren, unrichtige Feststellung des Wahlergebnisses) liegen nicht vor.
Die Wahl der Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeiräte in den Stadtteilen Adelshausen, Günsterode, Kehrenbach, Kirchhof, Obermelsungen, Röhrenfurth und Schwarzenberg sowie des Ausländerbeirates werden daher für gültig erklärt.“
Der Beschluss ist rechtskräftig. Er wird gemäß § 58 Abs. 2 Kommunalwahlordnung bekannt gegeben.
Melsungen, 28.04.2026
Der Gemeindewahlleiter
der Stadt Melsungen
II/1 – 05-51-10
Werner