Das Amt für Finanzen und Steuern der Stadt Melsungen informiert darüber, dass für das Jahr 2022 keine Bescheide über Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Abfallgebühren) versandt werden, da sich die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Höhe der Abfallgebühren gegenüber dem Jahr 2021 nicht verändert haben.