Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen hat am 30.11.2020 die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 beschlossen und dabei die Steuersätze für die Grundsteuern wie folgt festgesetzt:
Da sich die Hebesätze für die Grundsteuern als auch die Höhe der Abfallgebühren gegenüber dem Jahr 2020 nicht verändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) die Grundsteuer und die Abfallgebühren für das Kalenderjahr 2021 festgesetzt.
Soweit Änderungen der Besteuerungsgrundlagen oder der Höhe der Abfallgebühren eintreten, wird ein Bescheid über die Grundbesitzabgaben erlassen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Festsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei dem Magistrat der Stadt Melsungen, Am Markt 1, 34212 Melsungen erhoben werden.
Hinweis: Wird ein Rechtsbehelf erhoben, so befreit dies nicht von der fristgemäßen Zahlung der Abgaben (keine aufschiebende Wirkung).
Melsungen, den 21. Dezember 2020
Abt.: II JD – Produktbereich 16