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Flurbereinigungsverfahren Felsberg – Ortskernumgehung Verfahrensnummer: UF 2476

27. Februar 2023

Öffentliche Bekanntmachung

Gz.: 22.1-HR-05-24-76-01-B-0004#001

Flurbereinigungsverfahren Felsberg – Ortskernumgehung
Verfahrensnummer: UF 2476
____

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

In dem Flurbereinigungsverfahren
Felsberg – Ortskernumgehung – UF 2476 –
Schwalm-Eder-Kreis

werden hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546) in der derzeit geltenden Fassung festgestellt.

Gründe
Die Ergebnisse der Wertermittlung haben am 29.11.2022 und 30.11.2022 sowie in vereinbarten Einzelterminen für die Beteiligten öffentlich ausgelegen und wurden ihnen durch eine Online-Konsultation in Form einer Power-Point-Präsentation in dem Zeitraum von 21.11.2022 bis 30.11.2022 erläutert.

Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer wurde ein Auszug aus den Wertermittlungsnachweisen „Nachweis des Alten Bestandes“ sowie ein Informationsblatt „Erläuterungen der Wertermittlungsergebnisse“ zugestellt.

Vorgetragene Einwendungen zu den Ergebnissen der Wertermittlung wurden zwischenzeitlich überprüft. Begründete Einwendungen wurden behoben und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben einen entsprechend aktualisierten „Nachweis des Alten Bestandes“ erhalten.

Die angepasste Wertermittlungskarte ist unter der Internetadresse: https://hvbg.hessen.de/UF2476 im Bereich Downloads „+ Wertermittlung“ einsehbar.

Bekanntmachung
Die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse wird in der Flurbereinigungsgemeinde Felsberg und den angrenzenden Städten Fritzlar, Gudensberg und Melsungen sowie in der Gemeinde Wabern öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter https://hvbg.hessen.de/UF2476 abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Wertermittlungsfeststellung kann binnen eines Monats bei der Flurbereinigungsbehörde beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze), Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze), Widerspruch erhoben werden.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden, erhoben wird.

Der Lauf der Frist beginnt mit dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
-Flurbereinigungsbehörde-

Homberg (Efze), den 21.02.2023
Im Auftrag

gez. (LS)

Schäfer,
Verfahrensleiterin

 

Melsungen, den 23.02.2023
Im Auftrag

gez.

Boucsein
Bürgermeister

Partner

Kontakt

Magistrat der Stadt Melsungen
Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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