II. Nachtrag der Satzung für ein Jugendparlament (JUPA) in Melsungen
Aufgrund der §§ 5, 50 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen in ihrer Sitzung am 15.02.2022 folgenden Nachtrag zur Satzung für ein Jugendparlament (JUPA) in Melsungen:
§ 1
Der § 5 – Wahlen – wird um folgenden Absatz ergänzt:
Kommt eine Wahl zum Jugendparlament nicht zustande, kann eine erneute Wahl des Jugendparlaments nach der Feststellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden. Der Magistrat und der zuständige Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung bereiten die Wahlen vor und führen gemeinsam mit dem Melsunger Jugendtreff e. V. Informationsveranstaltungen in Schulen und Vereinen durch. Dadurch soll das Interesse an der Arbeit des Jugendparlaments gefördert werden.
§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit dem Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Melsungen, 17.02.2022
IV/1 – 02-03-50
Boucsein
Bürgermeister
Vorstehender II. Nachtrag der Satzung für ein Jugendparlament (JUPA) in Melsungen wird hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Melsungen, 17.02.2022
Der Magistrat
Der Stadt Melsungen
IV/1 – 02-03-50
Boucsein
Bürgermeister