Herr Peter Wimmel vom Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands – SPD – hat sein Mandat im Ortsbeirat Kehrenbach niedergelegt.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Kehrenbach binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 25 KWG).
Melsungen, 21.02.2022
Der Wahlleiter
für die Stadt Melsungen
IV/1 – 05-53-10
gez. Werner