Herr Carsten Sinning vom Wahlvorschlag der Gemeinschaftsliste Schwarzenberg – GL Schwarzenberg – hat sein Mandat im Ortsbeirat Schwarzenberg niedergelegt.
Gemäß § 34 des Kommunalwahlgesetzes rückt daher Herr Ulrich Rauschenberg, Zum Hebach 4, 34212 Melsungen, als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen des Wahlvorschlages der Gemeinschaftsliste Schwarzenberg – GL Schwarzenberg – in den Ortsbeirat des Stadtteiles Schwarzenberg nach.
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Schwarzenberg binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 KWG).
Melsungen, 24.11.2022
Der Wahlleiter
für die Stadt Melsungen
IV/1 – 05-53-10
gez. Werner