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Nachrücker Stadtverordnetenversammlung

28. April 2026

Feststellung

gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
(KWG) in der aktuellen Fassung

Der bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 15. März 2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 1 – Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 1, Herr Lars Kühn hat zum 21. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen

nachrückt:

Nr. 1 – Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

lfd. Nr. 8, Frau Carina Gudert, Melsungen, 1411 Stimmen.

Die bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 15. März 2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:

Nr. 3 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

lfd. Nr. 1, Frau Ulrike Hund hat zum 21. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen

nachrückt:

Nr. 3 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

lfd. Nr. 15, Herr Ansgar Knott, Melsungen, 2502 Stimmen.

Der bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 15. März 2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 3 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

lfd. Nr. 3, Herr Olaf Schüßler hat zum 21. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen

nachrückt:

Nr. 3 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

lfd. Nr. 9, Herr Daniel Glagow, Melsungen, 2489 Stimmen.

Der bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 15. März 2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 3 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD

lfd. Nr. 13, Herr Sven Schäfer hat zum 21. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.

 

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen

nachrückt:

Nr. 3 – Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

lfd. Nr. 24, Frau Karin Plehnert-Helmke, Melsungen, 2437 Stimmen.

Der bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung am 15. März 2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

Nr. 5 – Freie Demokratische Partei, FDP

lfd. Nr. 1, Herr Alexander Katzung hat zum 21. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen

nachrückt:

Nr. 5 – Freie Demokratische Partei (FDP)

lfd. Nr. 23, Herr Lars Viereck, Melsungen, 1153 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter Frank Werner, in Am Markt 1, 34212 Melsungen schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Melsungen, 28.04.2026

Der Wahlleiter der
Stadt Melsungen
Ordnungsamt

Am Markt 1

34212 Melsungen

Partner

Kontakt

Magistrat der Stadt Melsungen
Am Markt 1
34212 Melsungen
Tel: 05661/708-0
Fax: 05661/708-119
E-Mail: stadtverwaltung@melsungen.de

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