Mit dem Erreichen der Stufe 2 der Landesregelungen zur Corona-Pandemie gibt es merkliche Erleichterungen auch für die Sportvereine im Schwalm-Eder-Kreis. So sind, bei gleichbleibend niedriger Inzidenz unter 50, die kreiseigenen Sporthallen ab kommenden Montag grundsätzlich wieder für den Vereinssport geöffnet.
(05.06.2021) Mit dem Erreichen der Stufe 2 der Landesregelungen zur Corona-Pandemie gibt es merkliche Erleichterungen auch für die Sportvereine im Schwalm-Eder-Kreis. So sind, bei gleichbleibend niedriger Inzidenz unter 50, die kreiseigenen Sporthallen ab kommenden Montag grundsätzlich wieder für den Vereinssport geöffnet. „Ich freue mich, dass wir es mit dem Erreichen der Stufe 2 ermöglichen können, unsere kreiseigenen Sporthallen wieder für den Sportbetrieb zu öffnen. Somit schaffen wir die Möglichkeit, dass auch die klassischen Hallensportarten wieder adäquat ausgeübt wer-den können“, so Landrat Winfried Becker.
Angebote für Kinder bis 14 Jahre sind in dieser Stufe 2 im Freien aber auch unter Dach unter Einhaltung der bewährten Hygieneregeln nahezu unbeschränkt möglich. Für Ü15- und erwachsene Sportlerinnen und Sportler gilt, dass dann wieder in 10er-Gruppen Sport betrieben werden darf. Dabei dürfen auch mehr als 10 Personen zeitgleich eine Sportstätte nutzen, wenn zwischen den einzelnen Gruppen ein Abstand von mindestens 3 Metern gehalten wird. Für Mannschaftssportarten ist die Personenbeschränkung vollständig aufgehoben.
Eine detaillierte Beschreibung dessen, was erlaubt ist, findet sich in einer sehr anschaulichen Zusammenstellung des Landessportbundes Hessen mit dem Titel „Wann Sport wie möglich ist“, die beispielsweise auf der Webseite des Sportkreises in der Rubrik „Aktuelles“ hinterlegt ist.
Den Vereinen werden ab dem 07. Juni die kreiseigenen Sporthallen, wie auch die Toilettenanlagen, zur Verfügung gestellt. Da in den Schulhauptgebäuden nach wie vor mit erhöhtem Aufwand gereinigt wird, soll auf eine Öffnung der Umkleidekabinen und Duschen aber nach wie vor verzichtet wer-den. Damit wird der zusätzliche Reinigungsaufwand in den Schulnebengebäuden so klein wie möglich gehalten.
Bei der Hallennutzung sind natürlich auch weiterhin die Durchführungs- und Hygienekonzepte der betreffenden Fachverbände einzuhalten. Die Verantwortung hierfür liegt bei den Übungsleiterinnen und Übungsleitern. Für Rückfragen der Vereine steht der Sportbeauftragte des Schwalm-Eder-Kreises, Jörg-Thomas Görl, ab dem 07.06. 2021 telefonisch unter 05681-775 591 und per E-Mail unter sportpflege@schwalm-eder-kreis.de zur Verfügung.