Amtliche Bekanntmachung
S a t z u n g
über die Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952, in der Fassung vom 16.12.2011 bzw. 20.12.2015, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen in ihrer Sitzung am 28.11.2023 folgende Wegeeinziehung beschlossen:
§ 1
Der entbehrliche, nordwestlich gelegene Teil der Wegfläche in der Gemarkung Kehrenbach, Flur 5, Flurstück 66/1, Bezeichnung „Oberdorf“ in einer Größe von ca. 100 qm wird als öffentliche Verkehrsfläche eingezogen.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Melsungen, den 01.12.2023
Der M a g i s t r a t
der Stadt Melsungen
III/8-SR
gez. Boucsein
Bürgermeister