Gesucht werden in der Stadt Melsungen insgesamt 7 Personen, die am Amtsgericht Melsungen und Landgericht Kassel als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
In 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Melsungen insgesamt 7 Personen, die am Amtsgericht Melsungen und Landgericht Kassel als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Melsungen und der Jugendhilfeausschuss des Schwalm-Eder-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Melsungen wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, um das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen und über Rechte und Pflichten informiert sein. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen bis zum 28.04.2023 beim Magistrat der Stadt Melsungen, Haupt- und Personalamt, Am Markt 1,
34212 Melsungen, Tel.: 05661/708-103 / E-Mail: elke.wenderoth@melsungen.de
Ein Bewerbungsvordruck kann von der Internetseite der Stadt Melsungen unter www.melsungen.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Für das Jugendschöffenamt im Amtsgerichtsbezirk Melsungen sind mindestens 12 Personen in den Wahlvorschlag aufzunehmen.
Interessenten für das Amt der Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 28.04.2023 an den Fachbereich Jugend und Familie des Schwalm-Eder-Kreises, Frau Isabel Schmidt, Zimmer B 145, Parkstraße 6, 34576 Homberg (Efze).
Ein Bewerbungsvordruck kann von der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Melsungen, 06.04.2023
I/1 Ga/Wen
Der Magistrat
der Stadt Melsungen
Markus Boucsein
Bürgermeister