Ab sofort müssen beim Betreten der Gebäude der Melsunger Stadtverwaltung, Rathaus (Am Markt 1), Bauamt (Schwarzenberger Weg 93) und Dienstleistungszentrum (Sandstraße 13) Nachweise der 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet) vorgezeigt werden.
Dies betrifft insbesondere die publikumsintensiven Bereiche des Bürgerbüros und der Zulassungsstelle im Dienstleistungszentrum. Halten Sie daher bitte beim Abholen an der Eingangstür des entsprechenden Gebäudes Ihren Nachweis bereit.
Vielen Dank.